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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Patronat

Patronat [lateinisch »Schutzherrschaft«] das,

antikes Rom: ursprünglich das Verhältnis des Grundherrn ...

1) antikes Rom: ursprünglich das Verhältnis des Grundherrn zu seinen Hintersassen, später das des Freilassers zum Freigelassenen, des Anwalts zum Klienten, des einflussreichen Römers (z. B. Senator, ehemaliger Magistrat) zu Provinzen und Gemeinden, deren Interessen er politisch und gerichtlich vertrat.

katholische Kirche: das schützende Verhältnis eines Heiligen ...

2) katholische Kirche: das schützende Verhältnis eines Heiligen zu der Person oder dem Sachbereich, für die man ihn als Patron anruft. (Schutzheiliger)

kirchliche Rechtsgeschichte: (Patronatsrecht), Rechtsbeziehung zwischen katholischer oder ...

3) kirchliche Rechtsgeschichte: (Patronatsrecht), Rechtsbeziehung zwischen katholischer oder evangelischer Kirche und dem Stifter einer Kirche oder eines Benefiziums beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger (Kirchenpatron). Dessen Recht, Vorschläge für die Besetzung eines kirchlichen Amtes machen zu dürfen, beruhte auf dem mittelalterlichen Eigenkirchenwesen (Eigenkirche) und konnte deshalb auch von Laien (Laienpatronat) wahrgenommen werden. Zu den Pflichten gehörte v. a. die Übernahme der Baulast. Die früheren Patronate sind heute sowohl in der katholischen als auch in der evangelischen Kirche fast überall aufgehoben worden.

Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT

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