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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Senat

Senat [lateinisch senatus »Rat der Alten«] der,

Inhaltsverzeichnis

antikes Rom: offizielles Beratungsgremium des römischen Staates. ...

1) antikes Rom: offizielles Beratungsgremium des römischen Staates. Der Senat bestand in der Königszeit aus den Häuptern der patrizischen Geschlechter (patres; Patrizier), wohl seit dem 5. Jahrhundert v. Chr. kamen angesehene Plebejer (conscripti; Eingeschriebene) dazu. Die Gesamtzahl der Mitglieder betrug seitdem 300 (unter Sulla 600, Caesar 900, Augustus 600); in frührepublikanischer Zeit von den Konsuln, wohl ab 312 v. Chr. von den Zensoren berufen; seit dem 2./1. Jahrhundert v. Chr. hatten ehemalige Magistrate Anspruch auf Aufnahme; Zugehörigkeit zum Senat war lebenslänglich. Die Senatoren durften Italien nicht ohne Genehmigung verlassen und keinen Handel treiben (seit 218 v. Chr.). Die Senatsbeschlüsse waren bindend. Eine wichtige Rolle spielte der Senat bei der Vorbereitung der Gesetzesvorschläge, bei Kriegserklärungen, Friedensschlüssen, Empfang und Entsendung von Gesandtschaften, Einrichtung von Provinzen, Aufstellung und Ausrüstung des Heeres sowie Bewilligung von Triumphen. Dazu kamen die Aufsicht über die Beamten, über die Finanzen und die Verhängung des Ausnahmezustandes. – In der Kaiserzeit bestimmte der Kaiser Funktion und Zusammensetzung des Senats.

Hochschulwesen: bei Rektoratsverfassung oberstes kollegiales Selbstverwaltungsorgan der ...

2) Hochschulwesen: bei Rektoratsverfassung oberstes kollegiales Selbstverwaltungsorgan der wissenschaftlichen Hochschule (Mitglieder sind der Rektor, sein Stellvertreter, die Dekane oder Leiter der Abteilungen, Vertreter anderer Gruppen); ähnlich in der Schweiz. Bei Präsidialverfassung gibt es einen »Hochschulkonvent« oder ein »Hochschulkonzil«, in Österreich die »Universitätsversammlung«.

Landesregierung: Name der Landesregierung in den Stadtstaaten ...

3) Landesregierung: Name der Landesregierung in den Stadtstaaten Hamburg, Bremen, Berlin.

Parlamentskammer: in einigen Staaten mit Zweikammersystem eine ...

4) Parlamentskammer: in einigen Staaten mit Zweikammersystem eine Kammer des Parlaments (Belgien, Frankreich, Italien, USA u. a.).

Recht: die kollegialen Spruchkörper höherer Gerichte, z. ...

5) Recht: die kollegialen Spruchkörper höherer Gerichte, z. B. beim Bundesverfassungsgericht, den Obersten Gerichtshöfen des Bundes und bei den Oberlandesgerichten.

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