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Übergangsvorschriften

Übergangsvorschriften, Bestimmungen, die bei Erlass eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oderSatzung (auch bei Novellen) die Überleitung vom alten in den neuen Rechtszustandregeln. Wird nicht materielles Recht, sondern Verfahrensrecht geändert,gilt das neue Recht in der Regel auch für schonanhängige Verfahren.

Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT