Ausnahmegesetz
Ausnahmegesetz, früher Bezeichnung für ein Gesetz, das bestimmte Personengruppen einer diskriminierenden oder privilegierenden Sonderbehandlung unterwirft; ist als Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3 GG) unzulässig.
Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT
- Beten verboten (17/1987)
- Das Ausnahmegesetz (27/1950)
- Indiens neuer way of life (34/1975)
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