Befriedete Bezirke
befriedete Bezirke, durch Gesetz vom 11. 8. 1999 gebildete Zonen um Gebäude der obersten Verfassungsorgane (in Bund und Ländern), in denen öffentliche Versammlungen (nur dann) zuzulassen sind, wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit der Verfassungsorgane nicht zu erwarten ist (v. a. an sitzungsfreien Tagen). Die befriedeten Bezirke traten an die Stelle der Bannmeilen, in denen stärkere Einschränkungen galten. Das Bannmeilengesetz des Bundes wurde zum 1. 8. 2000 aufgehoben.
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