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Blockade
Blockade die,
grafische Technik: Blockieren.
1) grafische Technik: Blockieren.
Völkerrecht: Absperrung eines Gebietes von der Einfuhr ...
2) Völkerrecht: Absperrung eines Gebietes von der Einfuhr lebens- oder kriegswichtiger Güter. Im Frieden verstößt Blockade ohne besondere Rechtfertigung (z. B. Selbstverteidigung) gegen das Verbot von Gewaltanwendung. Im Krieg ist Blockade als Mittel der Seekriegführung (Absperrung von Häfen und Küsten des Gegners) zulässig, wenn sie Gegnern und Neutralen erklärt und durch Streitkräfte wirksam durchgesetzt wird. Schiffe der Blockadebrecher können aufgebracht und beschlagnahmt werden. Blockaderegeln enthält die Pariser Seerechtsdeklaration von 1856. (Berliner Blockade)
Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT
- Blockade gegen Schnupfen (43/1997)
- Blockade im Morgengrauen (37/1975)
Wie es den holländischen Binnenschiffern gelang, sieb vor Wettbewerb zu schätzen - Blockade (41/1997)
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