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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 978-3-411-10060-6
149,00 € [D]

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Bundesrat

Bundesrat,

das föderative Organ mancher Bundesstaaten, zusammengesetzt aus Vertretern der Regierung oder der Volksvertretungen der Gliedstaaten:

Inhaltsverzeichnis

in Deutschland das Bundesorgan, durch das die ...

1) in Deutschland das Bundesorgan, durch das die Länder bei der Gesetzgebung (Gesetzgebungsverfahren), der Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der EU mitwirken. Er besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die Stimmenzahl richtet sich nach der Bevölkerungszahl des Landes; jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als 2 Mio. Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als 6 Mio. Einwohnern fünf, Länder mit mehr als 7 Mio. Einwohnern sechs Stimmen. Der Präsident des Bundesrates wird auf ein Jahr gewählt, er vertritt den Bundespräsidenten bei dessen Verhinderung. Der Bundesrat hat im Gesetzgebungsverfahren eine starke Stellung. Bei Materien, in denen Gesetze laut GG seiner Zustimmung bedürfen (ihre Anzahl wurde durch die Föderalismusreform 2006 reduziert), kann ein Gesetz ohne seine Billigung nicht zustande kommen; soweit seine Zustimmung nicht erforderlich ist, ist er befugt, Einspruch einzulegen, den der Bundestag zurückweisen kann. Der Bundesrat wählt ein Drittel der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses und die Hälfte der Bundesverfassungsrichter.

Sekundärliteratur: Der Bundesrat in Deutschland u. Österreich, hg. v. D. Merten (2001).

in Österreich ist der Bundesrat die Zweite ...

2) in Österreich ist der Bundesrat die Zweite Kammer im Verfahren der Bundesgesetzgebung. Seine Mitglieder werden von den Landtagen für die Dauer ihrer Gesetzgebungsperioden gewählt. Das Land mit der größten Einwohnerzahl entsendet zwölf, das mit der geringsten drei Vertreter, insgesamt 64 Mitglieder.

in der Schweiz ist der Bundesrat die ...

3) in der Schweiz ist der Bundesrat die oberste leitende und vollziehende Regierungsbehörde, die sich aus sieben von der Bundesversammlung auf vier Jahre gewählten Mitgliedern (Bundesräte) zusammensetzt. Jeder Bundesrat leitet ein Departement, der Vorsitzende dieses Gremiums ist der Bundespräsident.

im Deutschen Reich (1871–1918) war der Bundesrat ...

4) im Deutschen Reich (1871–1918) war der Bundesrat als Vertretung der einzelstaatlichen Regierungen das oberste Reichsorgan und der Träger der Souveränität; seine Bedeutung trat zunehmend hinter Kaiser und Reichstag zurück. Die Stimmen (seit 1911: 61, davon Preußen 17) verteilten sich nach der Größe der Bundesstaaten. Die Mitglieder stimmten nach der Instruktion ihrer Regierung, den Vorsitz führte der Reichskanzler. Der Bundesrat konnte jede Änderung der Reichsverfassung ablehnen und entschied Streitfälle zwischen Gliedstaaten; die Reichsgesetze bedurften seiner Zustimmung.

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  • Bundesrat lehnt ab (14/1973)
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    Der Bundesrat hat der Erhöhung der Mehrwertsteuer zugestimmt. Sie steigt ab dem kommenden Jahr von 16 auf 19 Prozent
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    Der Bundesrat hat der Föderalismusreform zugestimmt. Damit kann die größte Verfassungsänderung seit Gründung der Bundesrepublik in Kraft treten

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