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Bundesverwaltung

Bundesverwaltung, in Bundesstaaten die Verwaltung, die dem Gesamtstaat vorbehalten ist, im Unterschied zur Verwaltung der Gliedstaaten (Landesverwaltung). In Deutschland liegt das Schwergewicht der Verwaltung bei den Ländern, die in der Regel neben den Ländergesetzen auch die Bundesgesetze vollziehen. Der Bund verfügt nur auf einigen ihm ausdrücklich zugewiesenen Gebieten über eine voll ausgebaute, meist dreistufige Verwaltung (Bundesbehörden), v. a. Auswärtiger Dienst, Arbeitsverwaltung und Bundeswehrverwaltung. Darüber hinaus ist der Bund befugt, Bundesbehörden auf den Gebieten seiner Gesetzgebungskompetenz zu errichten, die der Aufsicht eines Bundesministers unterstehen (z. B. Bundeskartellamt, Umweltbundesamt). Ähnlich in Österreich und der Schweiz (eidgenössische und kantonale Verwaltung).

Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT