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D'hondtsches Höchstzahlverfahren

d'hondtsches Höchstzahlverfahren [nach dem belgischen Juristen V. d'Hondt, * 1841, † 1901], Verfahren der Sitzverteilung bei Verhältniswahl (Wahlrecht). Dabei werden die für die einzelnen Parteien abgegebenen Stimmen nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt, bis aus den gewonnenen Teilungszahlen so viele Höchstzahlen ausgesondert werden können, wie Sitze zu vergeben sind. Jede Partei erhält so viele Sitze, wie Höchstzahlen auf sie entfallen. Das Verfahren begünstigt die größeren Parteien. (Hagenbach-Bischoff-Verfahren)