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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Diplomat

Diplomat [griechisch] der, mit der Vertretung der Interessen des eigenen Staats in fremden Ländern und bei internationalen und supranationalen Organisationen beauftragter Beamter des auswärtigen Dienstes als Missionschef oder diesem zugeordneter Beamter (Botschaft, Gesandter, Nuntius); die Konsuln gehören nicht zum diplomatischen Dienst. Die Missionschefs beginnen ihre Tätigkeit mit Überreichung des Beglaubigungsschreibens nach erteiltem Agrément. Die Rechtsstellung der Diplomaten ist international durch die Wiener Diplomatenkonvention vom 18. 4. 1961 geregelt. Diplomaten genießen bestimmte Vorrechte: Immunität (Unverletzlichkeit der Person und der Wohnung, Befreiung von Zöllen und Steuern, keine Unterwerfung unter die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit) und Exterritorialität (Schutz der Dienstgebäude). Diese Vorrechte werden zunehmend auch Beamten internationaler und supranationaler Organisationen eingeräumt. – Die Rechte des deutschen auswärtigen Dienstes sind innerstaatlich durch Gesetz vom 30. 8. 1990 geregelt. Es besteht eine einheitliche Laufbahn des höheren auswärtigen Dienstes. Voraussetzungen sind u. a. geeignete Persönlichkeit, abgeschlossenes Hochschulstudium, umfassende Allgemeinbildung, Kenntnisse im Recht (Völker- und Staatsrecht), in der Volkswirtschaft und der neueren Geschichte, gute englische und französische Sprachkenntnisse, Tropentauglichkeit. Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst als Attaché erfolgt aufgrund eines strengen Auswahlwettbewerbs mit Fach- und Sprachprüfung (Aufnahmealter höchstens 32 Jahre). Der einjährige Vorbereitungsdienst umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung mit Lehrgängen in eigener Ausbildungsstätte des Auswärtigen Amtes in Bonn und Verwendung im In- und Ausland. Die der Einstellung vorausgehende Laufbahnprüfung umfasst eine Fach- und Sprachprüfung während des Vorbereitungsdienstes und eine Abschlussprüfung.

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