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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Eigenmächtige Abwesenheit

eigenmächtige Abwesenheit, das eigenmächtige Fernbleiben oder Entfernen von der Truppe, von der militärischen Dienststelle oder vom Zivildienst; wird, wenn sie länger als drei volle Kalendertage dauert, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft (§ 15 Wehrstrafgesetz, § 52 Zivildienst-Gesetz).

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