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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Entscheidung

Entscheidung,

Philosophie: Terminus, der ein notwendiges Moment des ...

1) Philosophie: Terminus, der ein notwendiges Moment des jeder Handlung vorausgehenden Willensaktes bezeichnet. Eine Entscheidung ist der intentionale Akt der begründeten Wahl zwischen mehreren Möglichkeiten, und zwar hinsichtlich 1) der Frage, ob man überhaupt aktiv werden soll, 2) des Handlungszieles und 3) des Durchführungswegs. Für 1) und 2) können Lust beziehungsweise Unlust, größtmöglicher Eigennutz (»Nutzenmaximierung«), soziale Konventionen oder sittliche Normen (z. B. Allgemeinwohl, Solidarität betreffende), für 3) Zweckmäßigkeit Entscheidungsmaßstäbe sein. Entscheidung umfasst ebenfalls den monologischen oder dialogisch-beratenden Prozess der Entscheidungsfindung, in dem vor der Beschlussfassung Ziele gesetzt und Handlungsalternativen gegeneinander abgewogen werden. Entscheidungen begründen das Handeln, das daher durch den einzelnen Menschen verantwortet werden muss; Einfluss auf die Entscheidungen haben des Weiteren der jeweilige gesellschaftliche und politische Kontext. Nach S. Kierkegaard konstituiert die Entscheidung die auf sich selbst gestellte »Subjektivität« des Menschen. Sie ermöglicht eine verantwortliche, sich der »Wirklichkeit« und der Herausforderung der »Existenz« stellende Lebensführung; sie aufschieben heißt, sich der Gefahr des Selbstverlusts aussetzen. Die Wahl begründet zugleich die »ethische Sphäre«, in der der sittliche »Ernst« die im Spiel der Möglichkeiten verbleibende »ästhetische Indifferenz« überwindet.

Recht: a) im Europarecht der zur Regelung ...

2) Recht: a) im Europarecht der zur Regelung eines Einzelfalles erlassene Rechtsakt des Rates der EU oder der Europäischen Kommission, der sich an Einzelpersonen oder Unternehmen richten kann und verbindlich ist; b) im Prozessrecht jede Willenserklärung des Gerichts, das heißt Urteil, Beschluss oder Verfügung.

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