Fünfprozentklausel
Fünfprozentklausel, eine gegen Splitterparteien gerichtete Vorschrift in Wahlgesetzen, um arbeitsfähige Mehrheiten im Parlament zu schaffen. Bei der Verteilung der Parlamentssitze nach dem System der Verhältniswahl werden nur solche Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 % der Stimmen (Quorum) im ganzen Wahlgebiet oder in Teilen desselben errungen haben. In Deutschland verlangt das Bundeswahlgesetz für die Wahlen zum Bundestag, dass 5 % der im ganzen Bundesgebiet abgegebenen Zweitstimmen oder drei Direktmandate (Mehrheit der Erststimmen in drei Wahlkreisen) erreicht werden, um den Einzug ins Parlament zu erreichen. Auf Parteien nationaler Minderheiten wird die Fünfprozentklausel nicht angewendet. Sie ist auch in den meisten Landeswahlgesetzen enthalten.
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