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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 978-3-411-10060-6
149,00 € [D]

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Gemeingebrauch

Gemeingebrauch, das subjektiv-öffentliche Recht, das jedermann ohne besondere Erlaubnis und unentgeltlich gestattet, öffentliche Sachen entsprechend ihrer Zweckbestimmung (Straßen, Plätze, Anlagen, Wasserwege) zu benutzen (Anlieger).

Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT