Justizverwaltung
Justizverwaltung, Tätigkeit der Gerichte, Staatsanwaltschaften und sonstigen Justizbehörden mit Ausnahme der Rechtspflege, besonders 1) die Dienstaufsicht über die Organe der Rechtspflege (einschließlich Rechtsanwälte, Notare), 2) die Schaffung der sachlichen und personellen Voraussetzungen für eine geordnete Rechtspflege, 3) die Führung des Strafregisters, 4) die Durchführung des Strafvollzugs. Oberste Behörden der Justizverwaltung sind die Justizministerien.
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Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT
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Zwangsernährung, ärztliches Ethos und die Härte des Strafvollzugs - B bß nicht hinsehen (52/1992)
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