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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 978-3-411-10060-6
149,00 € [D]

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Justizverwaltung

Justizverwaltung, Tätigkeit der Gerichte, Staatsanwaltschaften und sonstigen Justizbehörden mit Ausnahme der Rechtspflege, besonders 1) die Dienstaufsicht über die Organe der Rechtspflege (einschließlich Rechtsanwälte, Notare), 2) die Schaffung der sachlichen und personellen Voraussetzungen für eine geordnete Rechtspflege, 3) die Führung des Strafregisters, 4) die Durchführung des Strafvollzugs. Oberste Behörden der Justizverwaltung sind die Justizministerien.

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