Länder
Länder, im Deutschen Reich seit 1919, in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 die Gliedstaaten, die bis 1918 Bundesstaaten hießen. Eine GG-Änderung, die die Gliederung Deutschlands in Länder und ihre Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren beseitigen würde, ist unzulässig (Artikel 79 Absatz 3 GG). Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des GG entsprechen. In der DDR wurden die Länder 1952 durch Bezirke ersetzt; mit Wirkung vom 14. 10. 1990 wurden wieder Länder eingeführt. In Österreich bestehen neun selbstständige Teilgebiete (Bundesländer).
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