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Münzhoheit
Münzhoheit, Münzregal, Gesamtheit der auf das Münzwesen (z. B. Währung, Prägung, Schlagschatz, Scheidemünzen, Außerkurssetzung) bezüglichen Hoheitsrechte, ursprünglich dem König vorbehalten, im Heiligen Römischen Reich später von den Kurfürsten (Goldene Bulle) und den übrigen Reichsständen ausgeübt; heute ist in der Regel der Staat Träger der Münzhoheit. In Deutschland liegt die Münzhoheit nach Artikel 73 GG beim Bund, ebenso in Österreich und in der Schweiz.
Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT
- Per Saldo (40/2000)
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