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Offene Tür

offene Tür, im Völkerrecht das Prinzip, wonach die wirtschaftliche Betätigung, jedenfalls aber der Handel auf einem bestimmten Gebiet, allen Staaten und ihren Bürgern unter gleichen Bedingungen gestattet wird; entstand im 19. Jahrhundert im Konflikt gegen die koloniale Monopolisierung des Handels.

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