Pluralwahlrecht
Pluralwahlrecht, Mehrstimmenwahlrecht, Wahlrecht, bei dem einem Teil der Wähler eine oder mehrere zusätzliche Stimmen zugebilligt werden, um diese zu bevorzugen (z. B. Familienväter, Eigentümer). In Deutschland bestand bis 1918 in einigen Ländern ein Pluralwahlrecht, allerdings nicht in Preußen (Dreiklassenwahlrecht). Das Pluralwahlrecht ist mit dem Grundsatz der gleichen Wahl nicht vereinbar.