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Realunion

Realunion, die verfassungsmäßig festgelegte Vereinigung zweier völker- und staatsrechtlich selbstständiger Staaten nicht nur unter demselben Herrscher, sondern auch durch gemeinsame leitende Institutionen; z. B. Schweden-Norwegen (1814–1905).

Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT

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