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Recht auf Arbeit

Recht auf Arbeit, Anspruch des Einzelnen gegen den Staat auf Gewährleistung der Möglichkeit, sich den Lebensunterhalt durch Arbeit zu sichern. Das GG gewährt kein Recht auf Arbeit, da dies ein weitgehendes Recht des Staates auf planerische Wirtschaftslenkung und Arbeitsplatzverfügung voraussetzen würde. Soweit die Länderverfassungen ein Recht auf Arbeit enthalten, ist streitig, ob es sich hierbei um ein Grundrecht oder eine nur programmatische Aufforderung handelt. Zu unterscheiden vom Recht auf Arbeit ist das Recht auf Beschäftigung (Beschäftigungspflicht).

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