Repressalie
Repressalie [neulateinisch] die, Vergeltung; im Völkerrecht die angemessene, also verhältnismäßige, nicht notwendig gleichartige Vergeltungsmaßnahme eines Staates gegen völkerrechtswidrige Handlungen eines anderen Staates, z. B. Boykott, Embargo. Repressalien gegen Kriegsgefangene, Verwundete und Zivilpersonen sind durch die Genfer Konvention vom 12. 8. 1949 verboten (Retorsion).
Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT
- Repressalien gegen Ukrainer (26/1980)
- Repressalien (39/1966)
- Repressalien-Gesetz (43/1966)
© DIE ZEIT