Staatenlose
Staatenlose, Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Da die Staatsangehörigkeit Grundlage für ein gesichertes Aufenthaltsrecht in dem jeweiligen Staat, für den staatlichen Schutz im Ausland und für zahlreiche Berechtigungen im nationalen Recht ist (z. B. Wahlrecht), sind Staatenlose überall benachteiligt. Deswegen bestehen Bestrebungen, durch völkerrechtliche Vereinbarungen und Gestaltung des nationalen Rechts die Staatenlosigkeit zu verhindern und die Rechtsstellung der Staatenlosen zu verbessern (in Deutschland z. B. durch Gesetz vom 29. 6. 1977). Staatenlosigkeit kann u. a. durch Ausbürgerung oder bei Gebietswechsel (z. B. bei Flucht) entstehen (Nansenpass). Grundsätzlich unterliegen Staatenlose dem Ausländerrecht des jeweiligen Staates.
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Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT
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- Souverän und staatenlos (3/1997)
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