Staatensukzession
Staatensukzession, Staatennachfolge, die Übernahme der Rechte und Pflichten eines Staates durch einen anderen Staat. Der Tatbestand der Staatensukzession ist gegeben, wenn ein Staat durch Aufteilung in mehrere Staaten oder durch Aufnahme in einen anderen oder einen neu entstehenden Staat (Fusion) untergeht oder seine rechtliche Selbstständigkeit verliert oder wenn ein Teil eines fortbestehenden Staats als Gebietserwerb an einen anderen Staat übergeht oder nach Abtrennung (z. B. durch Sezession) einen neuen Staat bildet.
Ob und in welchem Umfang der Nachfolgestaat die völkerrechtlichen Pflichten und Rechte des Gebietsvorgängers gegenüber Dritten übernimmt, ergibt sich meist nur aus einer etwaigen vertraglichen Regelung. Den Staatsangehörigen des Gebietsvorgängers muss der Nachfolgestaat den Erwerb seiner Staatsangehörigkeit ermöglichen. Der Gebietsvorgänger bleibt bei Gebietswechseln Vertragspartei von Verträgen für sein verkleinertes Gebiet, während beim Untergang eines Staates dessen Rechte und Pflichten aus einem Staatsvertrag erlöschen.
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