Standesrecht
Standesrecht, Gesamtheit von Regelungen für Angehörige bestimmter Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte), die Verhaltenspflichten bei der praktischen Berufsausübung festlegen; gelten als Ausdruck eines bestimmten Berufsethos. Ihre Verletzung kann sowohl vor Berufsgerichten (Anwaltsgerichten) geahndet werden als auch Haftungstatbestände auslösen.
Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT
- Ohne Maulkorb (50/1987)
Auch starke Worte dürfen sein / Von Hanno Kühnert - Traubenzucker für die Justiz (15/1986)
- Neue Losung (34/1994)
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