Stimmrecht
Stimmrecht, die Befugnis, bei einer Abstimmung oder Wahl mitzubestimmen (Wahlrecht); im Gesellschaftsrecht das Recht des Gesellschafters, bei der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung mitzuwirken. In AG wird das Stimmrecht nach Aktiennennbeträgen, bei Stückaktien nach deren Zahl ausgeübt (§ 134 Aktiengesetz).
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