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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Strahlenschutz

Strahlenschutz, Maßnahmen zum Schutz gegen Strahlenschäden, besonders durch Röntgen- und Gammastrahlen sowie radioaktive Strahlen aller Art. Für jede Strahlungsart besteht eine maximal zulässige Strahlendosis (Dosis), die bei dauernder Bestrahlung nicht überschritten werden darf, ohne die Gesundheit (beziehungsweise Umgebung) zu gefährden. Unter Personenstrahlenschutz werden alle Maßnahmen verstanden, durch die schädliche Wirkungen von ionisierender Strahlung auf Personen, unter Materialstrahlenschutz alle solchen, durch die strahleninduzierte chemische oder physikalische Schäden in Stoffen eingeschränkt werden. Maßnahmen des Strahlenschutzes sind beim Umgang mit radioaktiven Stoffen (radioaktive Abfälle), in der Strahlenchemie, an Kernreaktoren, in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie sowie bei Verwendung von Radiopharmaka zu beachten.

Gegen äußere Bestrahlung werden Abschirmungsvorrichtungen aus geeigneten Stoffen verwendet; z. B. Strahlenschutzzellen bei der Arbeit mit radioaktiven Stoffen, Bleibleche und Bleischürzen beim Arbeiten mit Röntgenstrahlen, meterdicke Betonwände bei Teilchenbeschleunigern. Das Tragen von Dosimetern sowie eventuelle Kontaminationsuntersuchungen geben Aufschluss über eingetretene Strahlenbelastungen von Personen. Für den prophylaktischen Strahlenschutz werden Strahlenschutzmittel (Strahlenschutzstoffe) angegeben, die die Strahlenempfindlichkeit von Zellen, Organen und Organismen vermindern oder die die Entfernung schädlicher Radionuklide aus dem Organismus bewirken.

Recht: Strahlenschutzgrundsätze und -regelungen internationaler Gremien wie der IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation), der WHO sowie auch nationale Verordnungen basieren weitgehend auf den Richtlinien und Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP, englisch International Commission on Radiological Protection). Regelungen zum Strahlenschutz sind in Deutschland u. a. in der Strahlenschutzverordnung vom 20. 7. 2001 enthalten, mit der europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt wurden, in der Röntgenverordnung vom 30. 4. 2003 und im Strahlenschutzvorsorgegesetz vom 19. 12. 1986 (Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz bei unfallbedingter Freisetzung radioaktiver Stoffe). Durch die Strahlenschutzverordnung, die z. B. Regelungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen, Beförderung, Ein- und Ausfuhr, Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen sowie zum Schutz vor radioaktiver Strahlung Grenzwerte für die Bevölkerung und beruflich strahlenbelastete Personen enthält, wurde das Strahlenschutzniveau in Deutschland dem internationalen Stand der Wissenschaft angepasst.

Sekundärliteratur: H.-G. Vogt: Grundzüge des praktischen Strahlenschutzes (32004); E. Witt: Die neue Strahlenschutzverordnung (132005).

Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT

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