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UN-Menschenrechtsrat

UN-Menschenrechtsrat, Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, englisch UN Council on Human Rights, mit dem Menschenrechtsschutz befasstes Gremium, das 2006 die UN-Menschenrechtskommission ersetzt hat. Der Rat ist, anders als die Kommission, die dem Wirtschafts- und Sozialrat zugeordnet war, der UN-Generalversammlung untergeordnet, die mit Zweidrittelmehrheit Ratsmitglieder abwählen kann. Die 47 Mitgliedsstaaten werden nach einem regionalen Schlüssel gewählt. Die Wahl erfolgte, um einen kompletten Mitgliederaustausch bei der nächsten Wahl zu vermeiden, bei der Konstituierung abgestuft auf 1, 2 oder 3 Jahre; danach wird die Dauer der Mitgliedschaft regulär 3 Jahre betragen, wobei eine unmittelbare Wiederwahl einmal möglich ist. Die Mitglieder müssen höchsten Standards bei der Menschenrechtseinhaltung genügen und werden periodisch überprüft.

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