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Veränderungssperre

Veränderungssperre, Bausperre, im Baurecht das durch gemeindliche Satzung ausgesprochene Verbot, in einem bestimmten Gebiet genehmigungsbedürftige oder wertsteigernde bauliche Anlagen zu errichten oder zu ändern. Veränderungssperren dienen der Sicherung der Bebauungsplanung und sind für eine gewisse Zeit entschädigungsfrei hinzunehmen.

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