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Verfassungseid

Verfassungseid, das eidliche Gelöbnis zur Achtung, Wahrung und Verteidigung der Verfassung. Als Verfassungseide gelten in der Regel die Eidesleistungen der verschiedenen Amtsträger des Staates, da sich ihr Eid – bei etwas unterschiedlichem Wortlaut – auf die verfassungsmäßige Ordnung bezieht. (Eid, Amtseid, Fahneneid)

Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT