Vermittlungsausschuss
Vermittlungsausschuss, in Deutschland ein Ausschuss aus je 16 Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats, der bei Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Körperschaften über eine Gesetzesvorlage nochmals berät, um eine Fassung zu finden, der beide zustimmen können (Artikel 77 Absatz 2 GG). Im Recht der Europäischen Gemeinschaften ist der Vermittlungsausschuss ein aus den Mitgliedern des Rates oder deren Vertretern und einer gleich großen Anzahl von Vertretern des Europäischen Parlaments bestehendes Gremium, das im Rechtsetzungsverfahren die Aufgabe hat, mit bestimmten Mehrheiten eine Einigung über den Entwurf eines Rechtsaktes zu erzielen (Artikel 251 EG-Vertrag).
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