Wahlprüfung

Wahlprüfung, Verfahren zur Feststellung der Gültigkeit einer Wahl; für die Wahlen zum Deutschen Bundestag geregelt in Artikel 41 GG und im Wahlprüfungsgesetz vom 12. 3. 1951. Die Wahlprüfung erfolgt nur auf Einspruch. Die Entscheidung über den Einspruch trifft der Bundestag mit einfacher Mehrheit nach Vorbereitung durch seinen Wahlprüfungsausschuss. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zulässig.

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