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N24 Multimedia Gewinnspiele

SevenOne Intermedia Netzwerk (SIMN) bietet auf der N24.de-Website, unter wap.N24.de und im N24 Newsticker Gewinnspiele an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen.

§ 1 Gewinnspiel

(1) Die Gewinnspiele werden in Kooperation mit verschiedenen Partnern durchgeführt.

(2) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er sämtliche Fragen bzw. Anmeldeformulare ausfüllt und diese mittels des Buttons "Absenden" oder per SMS an SIMN abschickt. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der eMail bzw. SMS bei SIMN.

§ 2 Teilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Jüngere Personen müssen vor Ihrer Teilnahme das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters einholen.

(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter von SIM, N24 und den evtl. beteiligten Kooperationspartnern und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich SIMN das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegt SIMN bzw. deren jeweiligen Partnern.

(2) Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden von SIMN sowie deren Partnern festgelegt. Ist eine Übergabe des Gewinns nicht oder unter nicht zumutbaren Umständen möglich, erhalten die Gewinner einen gleichwertigen Gewinnersatz.

(3) Die Gewinner werden von SIMN schriftlich benachrichtigt und auf www.N24.de, unter wap.N24.de, im N24 Newsticker und/oder den Seiten der Partner namentlich veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. SIMN ist berechtigt, die Daten des Gewinners an den Partner zu übermitteln, um so eine Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.

(4) Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich. Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los.

(5) Geldgewinne werden dem Gewinner per Verrechnungsscheck zugestellt. Mit der Zustellung wird SIMN von der Leistungspflicht frei. Kommt eine Auszahlung aus Gründen, die nicht von SIMN zu vertreten sind, nicht zustande, verfällt der Gewinn. Ansprüche gegen SIMN sind dann ausgeschlossen.

(6) Im Falle eines KFZ-Gewinns wird dem Gewinner der für die Auslieferung zuständige KFZ-Händler genannt. Wird das KFZ nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, die durch die Abholung verursacht werden sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung, etc.) trägt der Gewinner.

(7) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung über einen Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter setzt sich mit dem Gewinner in Verbindung, sobald er die Daten von SIMN erhalten hat. Die Reise muss zu den vom Reiseveranstalter festgesetzten Terminen durchgeführt werden. Wird dies nicht befolgt, besteht kein Anspruch auf den Gewinn mehr. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, etc.) hat der Gewinner zu tragen. Des weiteren trägt er auch sämtliche privaten Kosten (Minibar, Telefon, etc.), die während der Reise entstehen.

(8) Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

(9) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an SIMN zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

(1) SIMN behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht SIMN insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann SIMN von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 6 Datenschutz

(1) Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich registrieren zu lassen. Ein Anspruch auf die Registrierung existiert nicht. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass SIMN die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels und über diesen Zeitraum hinaus speichert. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

(2) Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich SIMN, die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Erhobene Daten werden innerhalb der Unternehmensgruppe sowie von Kooperationspartnern zu Marktforschungs- Marketing- und Werbezwecken genutzt, u.a. von Club&Shop.

§ 7 Haftung

(1) SIMN wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.

(2) Ansprüche, welche sich auf die erhaltenen Gewinne beziehen, sind unmittelbar an den Partner zu richten, die die Gewinne herausgeben.

(3) Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

(4) SIMN haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn dass solche Schäden von SIMN (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

(5) Eine Haftung für die durch § 3 ausgeschlossenen Personen besteht nicht.


§ 8 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und SIMN unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von SIMN ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.



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