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Krebs-Impfung kein Fall für die Justiz

Nach dem rätselhaften Tod einer 19-Jährigen, die sich kurz zuvor eine HPV-Impfung unterzogen hatte, stellt die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen ein.

Injektion, Spritze Fremdverschulden war laut Staatsanwalt nicht nachweisbar. DruckenSendenLeserbrief
Offizielle Todesursache war eine Atemlähmung im Schlaf. Im Oktober des Vorjahres starb Jasmin S., 19 – drei Wochen, nachdem sie sich einer ersten Teilimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs unterzogen hatte.
Der Fall hat eine breite Diskussion ausgelöst, ob die Prophylaxe gegen die Human-Papilloma-Viren (HPV) mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist.
Auch ein 15 Jahre altes Mädchen aus Ennsdorf, NÖ, lag nach der Spritzenkur in einer Intensivstation.

Impf-Experten bezweifeln einen Zusammenhang. Das Serum sei weltweit im Einsatz. "Bei 13 Millionen Dosierungen gab es wenige Komplikationen." Auch Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky VP, befürwortet die HPV-Impfung.

Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft in Wien hat das Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit dem Tod der 19-jährigen Studentin jetzt eingestellt. "Es war kein Fremdverschulden nachweisbar", betont Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch. Der Fall sorgte wochenlang für Emotionen. Erst drei Monate nach dem Tod der jungen Frau hatte die Wiener Gerichtsmedizin ihren Bericht verfasst und festgestellt, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Todesfall gefunden werden konnte.

Die Eltern der Studentin hatten in einem offenen Brief die Befürchtung geäußert, dass der Grund für das Ableben von den Behörden, der Pharma-Lobby und impffreundlichen Ärzten vertuscht werden könnte.

Jasmin sei vor der Impfung kerngesund gewesen, habe aber sofort danach über Beschwerden geklagt.

Die Justiz betont, es gebe keinen konkreten Hinweis für das tatsächliche Vorliegen einer tödlichen Nebenwirkung des Arzneimittels.

Artikel vom 01.02.2008 14:53 | KURIER |

Gesundheit


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