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AK klagt Meinl auf Schadenersatz

Die Arbeiterkammer bringt zwei Muster-Klagen gegen Meinl ein: Die Anleger wollen den Kursverlust der MEL-Papiere nicht hinnehmen.

Karl  Mauracher, Juilius Meinl, Francis Lustig. MEL - vertreten durch Karl Mauracher, Julius Meinl, Francis Lustig DruckenSendenLeserbrief
Mehrere Wochen prüften Anwälte und Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Schadenersatz-Klagen gegen Meinl. Hunderte Anleger, die den Kursverlust des Meinl European Land-Papiers (MEL) nicht hinnehmen wollten, hatten sich an die AK gewandt. Am Montag wird die Kammer nun zwei Klagen beim Handelsgericht Wien einbringen:
Eine Schadenersatzklage gegen die Meinl Success, eine Vertriebsgesellschaft für MEL, die im Eigentum der Meinl Bank steht. „Mit dieser soll festgestellt werden, dass dem Anleger ein Schaden entstanden ist, weil die Meinl Success den Anleger entgegen den Vorschriften des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) nicht über alle mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt hat, wie dies das WAG vorschreibt“, heißt es in der AK-Unterlage.

Die Schadenersatzklage

Die Arbeiterkammer meint, dass es zwar im englischsprachigen Börseprospekt anlässlich der Kapitalerhöhung der MEL im Jänner 2007 immerhin 15 Seiten Risikohinweise gibt, bei den Verkaufsprospekten und Beratungsgesprächen unterblieben diese Risikohinweise aber. Zudem wurde – so die AK – nicht darauf hingewiesen, dass die „MEL ein von der Meinl Bank juristisch selbstständiges Unternehmen ist, das den Sitz in Jersey hat.“
Meinl hatte immer wieder betont, dass im Börseprospekt alle Warnhinweise aufgeführt seien. Allerdings gab es auch von der Finanzmarktaufsicht Geldstrafen wegen „irreführender Information“.

Klage wegen unlauteren Wettbewerbs

Die zweite Klage wegen unlauteren Wettbewerbs richtet sich gegen die Meinl Bank und Meinl Success. „Der von der Meinl Bank und der Meinl Success aufgelegte Verkaufsprospekt, der für die Beratungsgespräche von den Anlageberatern
herangezogen wurde, war irreführend gestaltet. Er enthielt nur positiv formulierte Aussagen zum Investment, ohne gleichzeitig auf die damit verbundenen Risken auch nur ansatzweise hinzuweisen“, schreibt die AK. Nach Ansicht der Konsumentenschützer verstösst die auch gegen das Kapitalmarktgesetz.
Mit dieser Klage wird Neuland betreten. Sollte sie durchgehen, werden sich die Verkaufsprospekte von vielen Wertpapierdienstleistern ändern müssen.

Dritte Klage - gegen die Bank

Eine dritte Schadenersatzklage gegen die Meinl Bank direkt ist in Vorbereitung, kommt aber zu einem späteren Zeitpunkt. Mutmaßung der AK: Die Meinl Bank habe maßgeblichen Einfluss auf die MEL. Dies wird von Julius Meinl entscheiden zurück gewiesen.
„Das Beispiel Meinl zeigt, wie wichtig Gruppenklagen sind. Da können sich mehrere Anleger zusammenschließen. Der Gesetzgeber soll endlich tätig werden“, sagte AK-Direktor Werner Muhm.

Aber nicht nur die Musterklagen der mit langen finanziellen Atem ausgestatteten Arbeiterkammer bringen Meinl unter Druck. Wie berichtet, ist auch der Endbericht der Nationalbank über die Meinl Bank nicht ganz so freundlich ausgefallen wie verschiedentlich dargestellt. So listet der Bericht der Nationalbank-Prüfer immerhin 14 Verstöße gegen das Bankwesengesetz auf. Es liegt jetzt an der Finanzmarktaufsicht, ob sie ein „Qualifikationsverfahren“ gegen den Bank-Vorstand eröffnet. Dies wurde bereits vermutet, als Julius Meinl V. am 31. Dezember bekannt gab, vom Vorstand in den Aufsichtsrat zu wechseln. Ein solches Verfahren wäre ein schlimmer Imageverlust. Zudem schwebt die Gefahr eines Insider-Strafverfahrens im Raum.

Artikel vom 01.02.2008 17:17 | KURIER | Reinhard Göweil

Geld & Wirtschaft


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