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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Finanzpolitik

Finanzpolitik, der Einsatz der öffentlichen Finanzwirtschaft, also der Ausgaben und Einnahmen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und der Parafiski, für die Ziele der Wirtschaftspolitik (daher auch Budgetpolitik). Im Gegensatz zur üblichen Charakterisierung der Teilbereiche der Wirtschaftspolitik durch die Ziele (z. B. Stabilitäts-, Wachstumspolitik) oder die Eingriffsbereiche (z. B. Agrar-, Verkehrspolitik) ist der Begriff Finanzpolitik von den eingesetzten Instrumenten her bestimmt. Die Finanzpolitik stellt neben der Geldpolitik und der direkten wirtschaftspolitischen Einwirkung durch Ge- und Verbote (Regulierung) die dritte große Gruppe wirtschaftspolitischer Instrumente dar.

Die Finanzpolitik verfolgt neben der Beschaffung öffentlicher Einnahmen auch nichtfiskalische Ziele. Drei Bereiche sind dabei zu unterscheiden. 1) Allokationspolitik: Aufteilung der volkswirtschaftlichen Ressourcen auf die Befriedigung privater und öffentlicher Bedürfnisse (Bildungswesen, Rechtssicherheit, Gesundheitswesen usw.). Die Abzweigung volkswirtschaftlicher Mittel zur Deckung der öffentlichen Bedürfnisse kann durch unmittelbare Umlenkung von Produktionsfaktoren oder im Zuge des Besteuerungs-/Ausgabenprozesses herbeigeführt werden. 2) Distributionspolitik: Die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben haben zwangsläufig Wirkungen auf die Einkommensverteilung, erwünschte Verteilungskorrekturen sind dabei am direktesten durch ein System von steuerlichen Maßnahmen und Transferzahlungen zu erreichen. 3) Stabilisierungspolitik: Erreichung und Erhaltung eines hohen Nutzungsgrades des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials und eines stabilen Preisniveaus. Eine Variante der Stabilisierungspolitik ist die antizyklische Finanzpolitik: In einer Rezession wird die zu niedrige private Nachfrage durch zusätzliche Ausgaben des Staates, die aus Rücklagen oder Krediten zu finanzieren sind, erhöht und die Übernachfrage im Boom durch verminderte Staatsausgaben – bei Stilllegung der erhöhten Steuereinnahmen – eingeschränkt. (Built-in-Flexibility, Defizitfinanzierung)

Sekundärliteratur: S. Bajohr: Grundriss staatlicher Finanzpolitik (2003); Instrumente der Finanzpolitik, hg. v. K. G. Adam u. W. Franz (2003).

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