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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Swapgeschäft

Swapgeschäft [ˈswɔp−, englisch »Tausch«], zum einen Form des Devisentermingeschäfts zur Kurssicherung oder zur kurzfristigen Geldanlage (Devisenswapgeschäft), zum anderen als Finanzinnovation (Finanzswaps) der Austausch von Zinszahlungsströmen und/oder Fremdwährungsbeträgen v. a. an internationalen Finanzmärkten (Zins- und Währungsswaps). Beim Devisenswapgeschäft wird die Differenz zwischen dem Termin- und Kassakurs einer Währung (Swap) ausgenutzt und ein Kassa- mit einem Termingeschäft verknüpft. Liegt der Termin- über dem Kassakurs, wird diese Differenz als Report (Aufschlag, Agio) bezeichnet. Im umgekehrten Fall spricht man von Deport (Abschlag, Disagio). Wird der beim Report positive, beim Deport negative Swap auf den Kassakurs bezogen, erhält man den Swapsatz. Auch Zentralbanken schließen im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik Swapgeschäfte mit Geschäftsbanken ab (Swapsatzpolitik), um v. a. den inländische Geldmarkt zu beeinflussen.

Finanzswapgeschäfte (Zins- und Währungsswaps) werden v. a. von international tätigen Banken und multinationalen Unternehmen zur Erzielung von Kostenvorteilen sowie zur Steuerung von Preisrisiken verwendet. Zinsswaps (Interest-Rate-Swaps) sind vertragliche Vereinbarungen über den Austausch von Zinszahlungen für einen bestimmten Zeitraum, bezogen auf einen bestimmten Kredit- oder Anleihebetrag in derselben Währung. Bei Währungsswaps (Currency-Swaps) werden Kapitalbeträge einschließlich damit verbundener Zinszahlungen gegen Kapitalbeträge und Zinszahlungen in einer anderen Währung getauscht. Bei kombinierten Zins- und Währungsswaps (Cross-Currency-Interest-Rate-Swaps) werden Kapitalbeträge und Zinszahlungen mit unterschiedlichen Zinsberechnungen in unterschiedlichen Währungen getauscht.

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