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Von Ribbeck verzichtet auf das SchlossDie Erben werden als NS-Opfer entschädigtPOTSDAM. Der Streit um rund 2 000 Hektar Land der früheren Rittergüter Ribbeck und Bagow im Havelland ist beigelegt. Die Erben des letzten Besitzers der Güter, Hans von Ribbeck, haben einem vom Potsdamer Verwaltungsgericht vorgeschlagenen Vergleich am Donnerstag zugestimmt. Danach verzichten sie auf die Rückübertragung der Ländereien, erhalten aber eine Entschädigung nach dem NS-Entschädigungsgesetz, teilte die Gerichtssprecherin Ingrid Schott am Donnerstag mit. "Moralisch ist das Angebot des Gerichts für mich eine Genugtuung, juristisch befriedigt es mich nicht", hatte Friedrich Carl von Ribbeck noch im Oktober gesagt, als das Gericht den Vergleich angeboten hatte. Nun hat der 60-jährige Enkel des letzten Schlossherrn auf Ribbeck doch zugestimmt. Offenbar haben die nachdrücklichen Hinweise des Gerichts, eine Ablehnung würde auf Grund der alles andere als eindeutigen Rechtslage zu einem der langwierigsten Rückübertragungsprozesse in Deutschland führen, ihre Wirkung gezeigt. Bei dem Rechtsstreit war die Frage zu klären, ob die Enteignung der von Ribbeck schen Güter bereits durch die Nazis oder erst durch die Bodenreform nach 1945 erfolgte. Nach Auffassung der Erben war der Familienbesitz nach dem Tod Hans von Ribbecks unter die Zwangsverwaltung der Nationalsozialisten gestellt worden. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Larov) hatte das bestritten. Hans von Ribbeck war im Mai 1944 von der Gestapo verhaftet worden und kam im Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen ums Leben. Die genauen Umstände seiner Verhaftung konnten im bisherigen Prozessverlauf ebenso wenig geklärt werden, wie die Frage nach dem Zeitpunkt der Enteignung. Mit dem Vergleich erkennt das Larov jetzt jedoch die von Ribbecks als NS-Opfer an. Sie erhalten damit eine Entschädigung und können theoretisch zumindest einen Teil ihres früheren Besitzes zurückkaufen. (kun.) [Neue Suchanfrage] [Weitere Artikel vom 03.12.1999]
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16. Januar 2005
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