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Alt vor 4 Tagen   #1
FTD-Mod02
Moderator
 
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Standard Ist die Strafe für Volkert angemessen?

Der ehemalige VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Richterin bleibt damit im Prozess um Schmiergelder und Lustreisen nur leicht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Ist das Urteil angemessen?
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Alt vor 3 Tagen   #2
TR512
Aufsteiger
 
Registriert seit: 11.07.2007
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Ausrufezeichen Keine - seriöse - Antwort möglich

Die Strafe (besser besser gesagt, das Strafmaß) bestimmt sich u.a. nach den besonderen Umständen der Tat, dem Persönlichkeitsbild des Täters, den Tatfolgen. Vor dem Verhängen der Strafe anhand der obigen Kriterien prüft das Gericht mögliche Strafmilderungsgründe als da z.B.wären, der Beitrag des Täters zur Aufklärung oder der (ganz oder teilweisen) Wiedergutmachung der Tat.

Sie beantwortet sich also, selbst bei einem Thema, das im wahrsten Sine des Wortes deutlich unterhalb der Gürtellinie liegt, nicht nach dem, was sich Klein Erna und Klein Fritzchen oder gar der Boulevard schlechthin vorstellen. Im übrigen würde dieser Personenkreis anders fragen, etwa: Wie möchten Sie denn, sollte Herr Volkerts bestraft werden?

Deshalb ist die Frage - jedenfalls seriös - nicht zu beantworten.
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Alt vor 3 Tagen   #3
scheitelb
VIP
 
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Standard

Zitat:
Zitat von FTD-Mod02 Beitrag zeigen
Der ehemalige VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Die Richterin bleibt damit im Prozess um Schmiergelder und Lustreisen nur leicht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Ist das Urteil angemessen?

Ob die Strafe angemessen ist, kann jeder im Prinzip nur subjektiv beantworten.

Das Gericht hat, davon ist auszugehen, objektiv geurteilt. Wenn ich allerdings WA von VW wäre, würde mir persönlich die Strafe zu gering ausfallen: als mein Arbeitnehmervertreter hat Volkert mich verraten und verkauft, seit Jahren.
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Alt vor 3 Tagen   #4
Lexi
Junior
 
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Standard Die Strafe ist viel zu gering!

Die Strafe finde ich als viel zu niedrig. Als Betriebsratsvorsitzender erwarte ich absolute Korrektheit.
Herr Volkert hat sich wie der letzte Lump verhalten nur leider wird das in unseren Rechtssystem nicht gewertet.
Die Paragrafen für Untreue sind viel zu schwammig formuliert und lassen jede Menge Schlupflöcher frei.
Hier fragt sich nur gegen wen war Volkert untreu? Untreu war er doch gegen seine Kollegen, aber das zählt in unseren Rechtsystem nicht.
Genauso wie Ehrenwortbruch nicht bestraft wird, bestraft wird nur der dadurch eventuell entstandene Sachschaden. D.h. Ehre und Vertrauen zahlt in unseren Rechtsystem nicht.
Da brauchen wir uns nicht wundern wenn solche Lumpen wie Folkert relativ ungeschoren davon kommen.
Dieser Bastard wird wahrscheinlich sich nicht scheuen in die Berufung zu gehen. Bei unserem Rechtssystem würde es mich nicht wundern wenn er dann noch Bewährung bekommt.
__________________
Die Zeit und der Fluss warten auf niemand!
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Alt vor 3 Tagen   #5
otmars
Starter
 
Registriert seit: 08.11.2006
Beiträge: 16
Renommee-Modifikator: 0 otmars ist noch neu hier
Standard Strafe geht in Ordnung

Der Unterschied zu den beiden andern die mit Bewährungsstrafen davon gekommen ist, ist der das er Empfänger war. Wer sich aber bestechen lässt ist käuflich und das ist für einen Sozialdemokraten und Betriebsratsvorsitzenden viel übler als für Geschäftsführer und Personalvorstände. Weil man an Gewerkschafter andere ansprüche stellt im Volke als an Unternehmer. Weil man an Sozialdemokraten andere Stellt als an Unionisten. Deshalb ist das Urteil in Ordnung. Bei einem Unionisten ist die Bestechlichkeit nichts verwerfliches, da man bei ihm in der Regel davon ausgehen kann. Siehe Kohls Ehrenwort vor Gesetzestreue, siehe Kochs schwarze Koffer in Liechtenstein, Siehe Straussens Affären. Das Publikum erwartet von Unionisten nichts anderes und von der Justiz nicht das diese Verurteilt werden. An Linke stellt das Volk und scheints auch die Justiz andere Ansprüche als an Rechte oder Unionisten. Von der FDP mal garnicht zu sprechen Siehe Lambsdorf etc.
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Alt vor 3 Tagen   #6
Mure
Profi
 
Registriert seit: 13.11.2006
Ort: Duisburg-Wehofen
Beiträge: 332
Renommee-Modifikator: 999 Mure ist ganz oben Mure ist ganz oben Mure ist ganz oben Mure ist ganz oben Mure ist ganz oben Mure ist ganz oben Mure ist ganz oben Mure ist ganz oben Mure ist ganz oben Mure ist ganz oben Mure ist ganz oben
Standard

Wer Dinge macht die nicht in Ordnung sind bzw. nicht rechtens sollte eine Strafe erfahren. Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.

Ob hier knapp 3 Jahre wirklich gerechtfertigt sind stelle ich mal in Frage.
__________________
"Ich habe Sorge, dass eine junge Generation heranwächst, die von allem den Preis und von nichts den Wert kennt." Johannes Rau
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Alt vor 3 Tagen   #7
Cebu
Aufsteiger
 
Registriert seit: 18.08.2007
Beiträge: 157
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Daumen runter ...auf der nach obenen offenen Richterscala

Was soll diese aufgeworfene und überflüssige Frage hier in diesem Forum, wo es ja von fragwürdigen "Juristen" nur so wimmelt.

Sollen wir jetzt auch noch anfangen über unsere Gerichte/Richter zu diskutieren weil wir ihnen nicht mehr vertrauen?

Es ist doch schon traurig genug, wenn wir einigen Politikern und Bankern in Deutschland und in Liechtenstein nicht mehr trauen können.

Geändert von Cebu (vor 3 Tagen um 16:47 Uhr).
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Alt vor 3 Tagen   #8
Lexi
Junior
 
Registriert seit: 04.03.2007
Ort: Ingolstadt
Beiträge: 60
Renommee-Modifikator: 0 Lexi ist ganz oben Lexi ist ganz oben Lexi ist ganz oben Lexi ist ganz oben Lexi ist ganz oben Lexi ist ganz oben Lexi ist ganz oben Lexi ist ganz oben Lexi ist ganz oben Lexi ist ganz oben Lexi ist ganz oben
Standard Die Strafe ist viel zu niedrig!

Das Kontrollfreak Piëch nichts gewusst haben soll ist nicht sehr glaubhaft. Das Harz mit einem Deal billig davon kommt, wundert mich überhaupt nicht. Die Strafe zahlt der doch aus der Westentasche.
Bei Managern und Politikern erwartet man doch nichts andere, als das sie lügen und betrügen.
Aber bei einen Betriebsrat bzw. Betriebsratsvorsitzenden erwarte ich absolute Korrektheit.

Ich weis, nachdem ich selbst einige Zeit Betriebsrat war, das sich auch in diesen Gremien absolut ungeeignete Personen aufhalten, die nur auf die vermeintlichen Vorteile aus sind. Und sich ansonsten nicht um die Interessen der Kollegen die sie ja gewählt haben kümmern. Volkert scheint einer von diesen Lumpen zu sein.

Unverständlich ist für mich warum die Mitglieder im damalige VW- Betriebsrats Ausschuss nicht komplett ausgetauscht wurde. Es ist nicht möglich das Volkert seine Verfehlungen ohne das Wissen der Betriebsräte in diesen Ausschuss begangen hat.
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Alt vor 2 Tagen   #9
TR512
Aufsteiger
 
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Ausrufezeichen Bis zur Rechtskraft gilt die Unschuldsvermutung

Zitat:
Zitat von Lexi Beitrag zeigen
Die Strafe finde ich als viel zu niedrig. Als Betriebsratsvorsitzender erwarte ich absolute Korrektheit.
Herr Volkert hat sich wie der letzte Lump verhalten nur leider wird das in unseren Rechtssystem nicht gewertet.
Die Paragrafen für Untreue sind viel zu schwammig formuliert und lassen jede Menge Schlupflöcher frei.
Hier fragt sich nur gegen wen war Volkert untreu? Untreu war er doch gegen seine Kollegen, aber das zählt in unseren Rechtsystem nicht.
Genauso wie Ehrenwortbruch nicht bestraft wird, bestraft wird nur der dadurch eventuell entstandene Sachschaden. D.h. Ehre und Vertrauen zahlt in unseren Rechtsystem nicht.
IDa brauchen wir uns nicht wundern wenn solche Lumpen wie Folkert relativ ungeschoren davon kommen.
Dieser Bastard wird wahrscheinlich sich nicht scheuen in die Berufung zu gehen. Bei unserem Rechtssystem würde es mich nicht wundern wenn er dann noch Bewährung 2bekommt.


Das (angebliche - ich war nicht zugegen) Treiben des Herrn Volkerts ist vorzugsweise Gegenstand der Berichterstattung des Boulevards, der BILD-Zeitung und der "rosroten" Presse gewesen.

Eine derartige Berichterstattung ist mit einer gewissen Vorsicht zu genießen, zumal es sich für den Boulevard immer sehr gut macht, wenn man über Menschen berichtet, die in Kreisen von Prosituierten verkehren. Solcherart Meldungen werden von Klein Fritzchen und Klein Erna geradezu aufgesogen.

Wenn man also versucht, die Dinge objektiv zu betrachten, so scheitert eine solche Betrachtungsweise bereits am Mangel an Informationen. Oder sind Sie in der Lage, die Informationen über die "Aktivitäten" des Herrn Volkerts auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen?

Dieses Manko führt zu einem weiteren Dilemma: Die Bildung eines Urteils setzt die Kentniss des Sachverhalts voraus.

Kein Sachverhalt, kein Urteil.

Deshalb ist auch der Wunsch nach einem bestimmten Grad der Verurteilung, meist in Richtung höher, stets emotional, sofern die Kenntnis des Sachverhalts fehlt.

Im übrigen: Was für Herrn Volkerts gilt, gilt für jeden, der der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen ist. Stellen Sie sich bitte vor, gegen Sie liefe ein unbrechtigtes Ermittlungsverfahren.Und glauben Sie nicht, daß so etwas nicht möglich ist. Für alle Ältrern unter uns sei an die Geschichte des Schotten Ean Mc Loud aus Frankfurt erinnert. Der Mann ist im Zuge der RAF Fahndung 1977 versehentlich erschossen worden. Versehentlich deshalb, weil ein Einsatzkommando an seiner Wohnungstüre klingelte. Nachdem er nicht sofort aufmachte und nach dem vierten Klingen im Bademantel im Flur seiner Wohnung an die Türe trat, schossen die Polizisten, aus Angst, es könne sich um ein RAF-Mitglied handeln durch die Wohnungstüre und töteten Mc Loud. Der Mann hatte nicht das Geringste mit der RAF zu tun.

Das Verfahren gegen den Polizeibeamten wegen Köperverletzung mit Todesfolge endete im übrigen mit einem Freispurch. Begründung: Putativer Notwehrexszess. Zu deutsch: Der Beamte dachte, er befinde sich in Notwehr und legte deshalb ein exessives Verhalten (putativ) an den Tag.

Es ist eine Errungenschaft unseres Rechtsstaates, daß solche Urteile möglich sind. Ansonsten kann man das Urteil inhaltich nur kommentieren, wenn man den Sachverhalt kennt. Die Witwe Mc Loud wird dies sicher anders sehen...
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Alt vor 2 Tagen   #10
scheitelb
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Zitat:
Zitat von TR512 Beitrag zeigen
Das (angebliche - ich war nicht zugegen) Treiben des Herrn Volkerts ist vorzugsweise Gegenstand der Berichterstattung des Boulevards, der BILD-Zeitung und der "rosroten" Presse gewesen.

Eine derartige Berichterstattung ist mit einer gewissen Vorsicht zu genießen, zumal es sich für den Boulevard immer sehr gut macht, wenn man über Menschen berichtet, die in Kreisen von Prosituierten verkehren. Solcherart Meldungen werden von Klein Fritzchen und Klein Erna geradezu aufgesogen.

Wenn man also versucht, die Dinge objektiv zu betrachten, so scheitert eine solche Betrachtungsweise bereits am Mangel an Informationen. Oder sind Sie in der Lage, die Informationen über die "Aktivitäten" des Herrn Volkerts auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen?

Dieses Manko führt zu einem weiteren Dilemma: Die Bildung eines Urteils setzt die Kentniss des Sachverhalts voraus.

Kein Sachverhalt, kein Urteil.

Deshalb ist auch der Wunsch nach einem bestimmten Grad der Verurteilung, meist in Richtung höher, stets emotional, sofern die Kenntnis des Sachverhalts fehlt.

Im übrigen: Was für Herrn Volkerts gilt, gilt für jeden, der der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen ist. Stellen Sie sich bitte vor, gegen Sie liefe ein unbrechtigtes Ermittlungsverfahren.Und glauben Sie nicht, daß so etwas nicht möglich ist. Für alle Ältrern unter uns sei an die Geschichte des Schotten Ean Mc Loud aus Frankfurt erinnert. Der Mann ist im Zuge der RAF Fahndung 1977 versehentlich erschossen worden. Versehentlich deshalb, weil ein Einsatzkommando an seiner Wohnungstüre klingelte. Nachdem er nicht sofort aufmachte und nach dem vierten Klingen im Bademantel im Flur seiner Wohnung an die Türe trat, schossen die Polizisten, aus Angst, es könne sich um ein RAF-Mitglied handeln durch die Wohnungstüre und töteten Mc Loud. Der Mann hatte nicht das Geringste mit der RAF zu tun.

Das Verfahren gegen den Polizeibeamten wegen Köperverletzung mit Todesfolge endete im übrigen mit einem Freispurch. Begründung: Putativer Notwehrexszess. Zu deutsch: Der Beamte dachte, er befinde sich in Notwehr und legte deshalb ein exessives Verhalten (putativ) an den Tag.

Es ist eine Errungenschaft unseres Rechtsstaates, daß solche Urteile möglich sind. Ansonsten kann man das Urteil inhaltich nur kommentieren, wenn man den Sachverhalt kennt. Die Witwe Mc Loud wird dies sicher anders sehen...

Haben Sie es nicht mitbekommen? Das Urteil wurde gesprochen. Von einem Gericht, dass wohl die Sachverhalte geprüft und entsprechend gewürdigt hat.
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