Die Maßnahmen gegen den Missbrauch von Kreditverkäufen würden voraussichtlich in zwei oder drei Wochen beschlossen, verlautete am Freitag aus Koalitionskreisen in Berlin. Den Plänen zufolge muss künftig eine Bank beim Abschluss des Vertrages darauf hinweisen, dass die Kreditforderungen verkauft werden können. Darlehensnehmer sollen sich beim Abschluss eines Immobilienkredits gegen den Weiterverkauf absichern können, wurden Angaben der "Stuttgarter Nachrichten" bestätigt.
Alternativangebote für den vertraglichen Ausschluss eines Weiterkaufs müssten aber nur bei grundbuchmäßig abgesicherten Verträgen angeboten werden und nicht bei jedem beantragten Kredit. Eine Melde- und Informationspflicht soll es den Koalitionsangaben zufolge nur geben, wenn eine Bank Kredite verkauft und nicht Ansprechpartner bleibt.
Als problematisch hat sich dabei das in Deutschland bei Baukrediten übliche Instrument der Grundschuld erwiesen. Im Gegensatz zur Hypothek sinkt die im Grundbuch eingetragene Summe der Sicherungsleistung nicht mit dem Abzahlen des Kredits. Die Bank oder der Käufer des Kredits kann die Summe jederzeit fordern, ohne ein Gericht anzurufen. Damit dies nicht ungerechtfertigt geschehen kann, schließen Schuldner und Bank zusammen mit dem Kreditvertrag zusätzlich eine sogenannte Sicherungsabrede. Darin wird geregelt, dass die Bank keine Zwangsvollstreckung betreiben darf, wenn der Kreditnehmer die Raten wie vereinbart zahlt.
Beim Weiterverkauf des Kredits sind die Banken aber nach jetziger Rechtslage nicht verpflichtet, auch den Sicherungsvertrag auf den Käufer der Grundschuld zu übertragen. Der kann nun auch bei einem immer pünktlich abbezahlten Kredit die Zahlung der Grundschuld und gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung der Immobilie verlangen. Union und SPD sind sich nun einig, das zu ändern. Vom Tisch ist dem Vernehmen nach aber ein Sonderkündigungsrecht für Kreditnehmer ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies lehnen Union und Banken ab.
Banken verkaufen vor allem Immobilienkredite, um ihre Bilanzen zu entlasten, weil dort jeder Kredit mit Eigenkapital hinterlegt werden muss. Es gibt aber Fälle, in denen Kunden plötzlich mit neuen Gläubigern zu tun haben. Einige Finanzinvestoren wollen billig erworbene Kreditpakete dann nicht verwalten, sondern schnell profitabel verwerten. Sie gehen dabei teils ruppig vor und ordnen rasch Zwangsversteigerungen von Wohneigentum an. Verkauft werden auch vertragsgerecht abgezahlte Kredite. Dies hat zu großer Verunsicherung unter Häuslebauern und Mittelständlern geführt. Daher wurden Maßnahmen für mehr Transparenz diskutiert.
dpa, 22.02.2008
© 2008 Financial Times Deutschland, © Illustration: dpa
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