Metzler-Mitarbeiter im Visier der Fahnder

Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt gegen drei Mitarbeiter der Privatbank Metzler. In der Liechtenstein-Affäre sind die Ermittlungen auch auf andere Angestellte deutscher Banken ausgedehnt worden. Bislang hatte sie jegliche Schuld von sich gewiesen.

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Die Bochumer Staatsanwaltschaft ermittelt im Zuge der Steueraffäre gegen drei Mitarbeiter des Bankhauses Metzler, wie das Institut am Donnerstag mitteilte. Die Bank betonte zugleich, Metzler habe weder für sich oder Dritte in Liechtenstein Stiftungen errichtet oder Kunden in diese Richtung beraten. Aus welchem Grund gegen die Mitarbeiter ermittelt wird, wollte die Bank auch auf Nachfrage nicht mitteilen. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet, gegen Kundenbetreuer des Bankhauses werde wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt.

In der Mitteilung des Bankhauses hieß es weiter, in den aktuellen steuerlichen Ermittlungen sei es ursprünglich um 16 Geschäftsverbindungen nach Liechtenstein gegangen. In maximal sieben Fällen könnten inländische Steuerpflichtige betroffen sein. "Diese Kontoverbindungen wurden bereits in den Jahren 1998 bis 2006 beendet", teilte Metzler weiter mit. Das für diese Kontoinhaber verwaltete Vermögen habe insgesamt ein Volumen von unter 6 Mio. Euro gehabt. Das Bankhaus Metzler ist die nach eigenen Angaben älteste deutsche Privatbank, die ausschließlich im Besitz der Gründerfamilie ist. Ihr Schwerpunkt ist das Investmentbanking.

Am Vormittag hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Bochum bestätigt, dass gegen mehrere Mitarbeiter verschiedener Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt werde. Die Banken selbst würden dagegen nicht beschuldigt. Die Durchsuchungen bei diversen Kreditinstituten richteten sich gegen Kunden, die dort ihre Konten unterhielten, und gegen einzelne Bankmitarbeiter, bei denen der Verdacht bestehe, dass sie Kunden bewusst bei der Steuerhinterziehung geholfen hätten.

Banken sollen Stiftungen verwaltet haben

Steuerfahnder hätten auch Indizien dafür gefunden, dass Privatbanken und andere Geldinstitute in Deutschland liechtensteinische Stiftungen verwaltet hätten. Insgesamt solle es sich nach bisherigem Stand um etwa 50 Stiftungen handeln, auf deren Konten hohe Millionenbeträge lagerten. Auch sollten Kunden von Kredithäusern gezielt zum Thema Liechtenstein-Stiftungen beraten worden sein, schrieb die "Süddeutsche Zeitung".

Die Ermittlungen widerlegen die Behauptungen der Banken, die Steuerfahnder hätten sich bei ihren Filialdurchsuchungen von Montag und Dienstag ausschließlich für die Daten einzelner Kunden interessiert. Die Ermittler der Bochumer Staatsanwaltschaft hatten Filialen der Schweizer Großbank UBS in München, der privaten Hamburger Berenberg Bank, der Dresdner Bank und der Privatbanken Metzler und Hauck und Aufhäuser durchsucht.

"Es wird weder gegen die Berenberg Bank, noch gegen Mitarbeiter ermittelt", sagte ein Berenberg-Sprecher. Die Staatsanwaltschaft hätte sich bei einem Besuch am Dienstag lediglich für ein Schließfach interessiert. Dieses sei an jemanden vermietet, der jedoch kein Kunde der Bank sei. "Die Ermittler haben keinerlei Unterlagen der Bank eingesehen".

Durchsuchungen in Niedersachsen

 

Konsequenzen aus den Steueraffären


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18:44Letzter Beitrag

Erstmals seit Beginn der Steuer-Affäre hat es auch in Niedersachsen Durchsuchungen gegeben. Die Behörden seien von der federführenden Staatsanwaltschaft in Bochum um Amtshilfe gebeten worden, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Angaben über Ort, Zeit und Umfang der Einsätze machte sie nicht. Insgesamt habe es seit Bekanntwerden der Steuer-Affäre vier Selbstanzeigen in Niedersachsen gegeben.

Für die Steuersünder in der Liechtenstein-Affäre könnte es höchst ungemütlich werden: Einige Betroffene müssen einem Bericht zufolge mit Haftstrafen ohne Bewährung rechnen. Das Beweismaterial sei so erdrückend, dass die Ermittler nicht auf eine Mithilfe der Verdächtigen angewiesen seien, schreibt die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Ermittlerkreise. Eine Kooperation würde sich strafmildernd auswirken.

Im ersten großen Verfahren um Schwarzgeld in Liechtenstein 1999 wurden meist hohe Geldbußen verhängt. In nur einem Fall gab es dem Bericht zufolge damals eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe. "Wir waren damals auf die Mitwirkung der Beschuldigten angewiesen", sagte ein Ermittler. "Das brauchen wir diesmal nicht. Wir haben alles."

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FTD.de, 21.02.2008
© 2008 Financial Times Deutschland

 

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