Dabei stellt der Kauf geheimer Zahlen, Namen und anderer Daten eine der wichtigsten Informationsquellen für den Dienst dar. Und weil nachrichtendienstliche Tätigkeit und der Verkauf von Dokumenten an ausländische Geheimdienste rund um die Welt verboten ist, stellt nahezu jede dieser Aktionen einen Verstoß gegen ausländische Gesetze dar.
Ganz saubere Hände kann auch ein Rechtsstaat wie die Bundesrepublik bei der Wahrung seiner internationalen Interessen nicht behalten. Rechtliche Regeln für solche Geschäfte im Halbdunkel gibt es wohlweislich nicht. Abgewogen wird politisch nach dem "Opportunitätsprinzip". Die finanzielle Seite solcher Deals ist allerdings genau geregelt.
Solche Honorare flossen auch im Rahmen der BND-Affäre. Damals wurde berichtet, dass der Dienst jahrelang Gelder, unter anderem an Journalisten, bezahlt habe. Dabei ging es nicht nur um Informationen aus exotischen Ländern, sondern auch um Informationen über andere Pressevertreter in Deutschland: Man wollte feststellen, ob durch Lecks Informationen aus dem BND abflossen.
Informanten im Ausland haben oft hohe Kosten und sind schon deshalb nur gegen Zahlung bereit, Informationen zu geben. Neben dem BND setzt auch der Verfassungsschutz, der für das Inland zuständig ist, auf Geldzahlungen. Gerade im Bereich der organisierten Kriminalität oder des Terrorismus ist Bares oft notwendig, um Geheimes zu erfahren.
Finanziert werden solche Zukäufe aus den Haushalten der Dienste. Die geheimen Wirtschaftspläne der beiden Dienste enthalten eigene Etatposten dafür. Doch wie viel Geld dafür zur Verfügung steht, erfährt der normale Bundestagsabgeordnete nie. Genehmigt werden die Wirtschaftspläne von wenigen Mitgliedern des Haushaltsausschusses, dem sogenannten Vertrauensgremium. Im Haushalt stehen nur die Gesamtausgaben. Für den BND sind dies 435,8 Mio. Euro im Jahr 2008. Überwacht wird die bestimmungsgemäße Ausgabe der Gelder vom Bundesrechnungshof.
Außer bei den Geheimdiensten gibt es auch im Auswärtigen Amt und im Kanzleramt geheime Spezialfonds für die unvorhersehbaren Fälle, die ebenfalls nicht der öffentlichen Haushaltskontrolle unterliegen. Wahrscheinlich aus diesen Töpfen nimmt die Regierung Geld, wenn es zum Beispiel darum geht, deutsche Geiseln aus der Hand ausländischer Terroristen zu befreien. "Die Bundesregierung zahlt kein Lösegeld", lautet seit Jahrzehnten die Sprachregelung in Berlin. Denn Berlin will keinen Anreiz zu neuen Entführungen geben.
Doch alles deutet darauf hin, dass zur Befreiung von Susanne Osthoff im Irak, von Renate Wallert auf den Philippinen und zur Befreiung anderer deutscher Geiseln Geld geflossen ist. Allein für die Einschaltung von Vermittlern und für Sachkosten wie Flugkosten muss der Staat in solchen Fällen schnell flüssig sein, ohne dass dies nachvollziehbar ist.
Im Fall Liechtenstein ist der BND besonders darauf bedacht, alles ordentlich zu machen. Daraus erklärt sich wohl, dass die Angaben über die Höhe der Geldzahlung an den unbekannten Informanten zwischen 4,2 und 5 Mio. Euro schwanken. Offenbar erhielt der Informant 4,2 Mio. Euro, mit dem Rest der Summe wurde der Betrag beim deutschen Fiskus versteuert.
Das ist bei Geheimdiensthonoraren üblich. Denn Steuerhinterziehung unterstützen will auch der BND nicht.
Reine Amtshilfe |
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Kosten Der Bundesnachrichtendienst darf nicht als Steuerfahnder tätig werden. Deshalb ist Berlin erpicht darauf darzustellen, dass es sich um eine ordnungsgemäße Amtshilfe handelt, die die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen (NRW) beantragt haben. Laut Abgabenordnung müssen die Kosten für eine solche Amtshilfe, wenn sie über 25 Euro liegen, vom Auftraggeber übernommen werden. Bei Kosten von 5 Mio. Euro ist dies der Fall. |
Streit "Wir haben nichts gezahlt. In welcher Höhe sich das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt, ist offen", heißt es dazu aus dem Finanzministerium in Düsseldorf. NRW will den Betrag nicht alleine übernehmen, weil von den zu erwartenden Steuernachzahlungen voraussichtlich auch der Bund und andere Länder profitieren werden. |
Aus der FTD vom 20.02.2008
© 2008 Financial Times Deutschland
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