Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von 37 Mio. Euro gegen zwei Tochterfirmen des Düsseldorfer Waschmittel- und Kosmetikkonzerns Henkel sowie gegen Sara Lee Deutschland und Unilever Deutschland verhängt. Die Wettbewerbsbehörde sieht es als erwiesen an, dass die Unternehmen zum Jahreswechsel 2005/2006 eine Anhebung der Listenpreise um rund fünf Prozent für Handgeschirrspülmittel, mehrere Duschgel-Produkte sowie Zahncremes abgestimmt haben.
Ein Henkel-Sprecher räumte die Vorwürfe ein und sprach von einem Fehlverhalten. Das Unternehmen werde intern darauf hinwirken, dass künftig solche Absprachen nicht mehr getroffen würden. Nach seinen Angaben entfällt auf Henkel ein Bußgeld von 21,6 Mio. Euro. Reaktionen von Sara Lee und Unilever waren zunächst nicht zu erhalten.
Bei den Geschirrspülmitteln ging es um die Marken "Pril" und "Palmolive" und beim Duschgel um "Fa", "Duschdas" und "Palmolive". Bei den Zahncremes waren "Signal", "Dentagard" sowie "Colgate" betroffen. Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Antrag der Colgate-Palmolive GmbH auf eine Bonusregelung. Danach können "kooperative Kartellanten" je nach Beitrag zur Aufklärung bis zu 100 Prozent des Bußgeldes erlassen werden. Vollständig vom Bußgeld befreit werden kann allerdings nur das Unternehmen, welches sich zuerst beim Bundeskartellamt meldet.
Die betroffenen Markenhersteller hätten mit weiteren Unternehmen der Branche seit Jahren Informationen über die Verhandlungen mit Einzelhändlern ausgetauscht. Ziel sei es gewesen, von vornherein die Ungewissheit über das zukünftige Marktverhalten der Wettbewerber auszuräumen. "Der Austausch von sensiblen Informationen über Rabattverhandlungen schränkt bereits den Wettbewerb ein und verstößt gegen deutsches und europäisches Kartellrecht, hieß es in einer Erklärung von Kartellamts-Präsident Bernhard Heitzer.
Das Bundeskartellamt kündigte an, in Kürze auch die Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer an dem Informationsaustausch zu eröffnen. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig und die betroffenen Unternehmen und Personen können Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einreichen.
dpa, 20.02.2008
© 2008 Financial Times Deutschland
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