Eine der wichtigsten Gründer-Regeln lautet: Pläne sind dafür da, revidiert zu werden. Und so lief auch die Besprechung für die Aufteilung der Epyxs-GmbH etwas anders, als von Mario T. Cameron geplant.
"Es war das erste Mal, dass wir im Detail darüber geredet haben", sagt er. Dabei stellte sich heraus, dass Camerons Mitgründer Slavi Bonev und Bernhard Wirnitzer nicht automatisch von einer Drei-Drittel-Aufteilung ausgehen.
Ihr Vorschlag: Da Bonev und Wirnitzer auch weiterhin noch für die Fachhochschule Mannheim tätig sind, Cameron aber Vollzeit für die Gesellschaft arbeiten wird, soll er einen höheren Anteil als die beiden bekommen. Dabei soll aber die bisherige Leistung des einzelnen für das Unternehmen berücksichtigt werden.
Höhere Anteile - für Cameron grundsätzlich kein Problem, aber: "Niedrigere Anteile dürfen nicht bedeuten, dass sich jemand mental von der Unternehmung verabschiedet hat." Wirnitzer und Bonev gaben Entwarnung. Sie wollten weiterhin aktiv an der Implementierung der Technologie arbeiten. "Letztlich beruht jedes Geschäft auf Vertrauen", meint Cameron.
Neu ist auch die Frage, wie mit der Option auf den Kauf der Technologie-Rechte umgegangen wird. Gilt diese Option als Kapitalrücklage oder als Darlehen, das Epyxs gewährt wird? Die Antwort darauf könnte darüber entscheiden, ob mögliche Gewinne der Gesellschaft unmittelbar verwendet werden können, um die Option zu bezahlen.
Zudem gibt es den Vorschlag von Bernhard Wirnitzer, dass bis zu dem Zeitpunkt, bis die Gmbh die Rechte entdgültig gekauft hat, deren Nutzung über eine kostenpflichtige Lizenz geregelt werden soll. Eine Menge Fragen also, die vor Gründung der GmbH noch geklärt werden müssen.
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FTD.de, 27.02.2008
© 2008 Financial Times Deutschland
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