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Kinderschutz

Kinderschutz in Bayern
www.kinderschutz.bayern.de

Kinderschutz - eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe!

Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der effektive Schutz des Kindeswohls entsprechen dem Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung und sind zugleich von elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft.

Die Pflege und Erziehung des Kindes ist das natürliche Recht der Eltern und ihre zuvörderst obliegende Pflicht (Art. 6 Grundgesetz - GG -). Diesbezüglich ist festzuhalten: Die große Mehrheit der Eltern kümmert sich liebevoll und mit großer Hingabe um ihre Kinder. Damit ihnen ihre Erziehungsarbeit gut gelingt, steht allen Eltern ein vielfältiges Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.

Nur ein ganz kleiner Teil von Eltern ist nicht im Stande, seine Erziehungsverantwortung angemessen zu erfüllen. Oft liegt der Grund für Misshandlung und Verwahrlosung von jungen Menschen in der Überforderung von Eltern, insbesondere in sozialen Konfliktlagen oder bei physischen und psychischen Problemen, in mangelnder Empathie- und Handlungsfähigkeit sowie in sozialer Isolation und fehlender Information. Deshalb müssen gerade auch diese Eltern rechtzeitig in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Unser Motto "Starke Kinder brauchen starke Eltern" hat deshalb absolute Priorität.

Die Gewährleistung eines effektiven Kinderschutzes ist aber auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Gelingende Kooperation vor Ort mit gemeinsam vereinbarten Verfahrensabläufen an den Schnittstellen ist deshalb neben starken Eltern der beste Kinderschutz! Interdisziplinäre Kooperation bedeutet einerseits, bei den Eltern um die Inanspruchnahme weiterer Unterstützungsmöglichkeiten anderer Institutionen und Einrichtungen zu werben, etwaige Hemmschwellen abzubauen und rechtzeitig Brücken dorthin zu schlagen. Bei krisenhaften Zuspitzungen besteht hoher Handlungsdruck. Klare Zuständigkeiten und abgestimmte Verfahrensabläufe vor Ort sind gerade dann von entscheidender Bedeutung.

Gerade Kinder als die Schwächsten in unserer Gesellschaft brauchen aber auch, wenn es notwendig ist, den Schutz des Staates ("starker Staat für Kinder in Not"). Wenn Eltern trotz Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden und das Kindeswohl gefährdet ist, ist konsequentes Handeln und Eingreifen von staatlicher Seite auch in das Erziehungsrecht der Eltern erforderlich. Wichtig ist deshalb ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Vorrang der Eltern bei der Erziehung und einem starken Staat, der Kinder in Not schützt.

Auf der Homepage www.kinderschutz.bayern.de haben wir alle Informationen zum Thema Kinderschutz gebündelt. Neben den Bayerischen Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen haben wir auch spezielle Hinweise für die Fachpraxis eingestellt. Darüber hinaus finden Sie unter der Rubrik Weiterführende Informationen weitergehende Hintergrundinformationen.

22. November 2007

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