Gabriel plädierte am Dienstag deshalb dafür, alle betroffenen Fahrzeughalter anzuschreiben. Bis Sommer will das Ministerium außerdem entscheiden, ob den Filtern die Betriebserlaubnis und damit den Haltern der Steuervorteil von 300 Euro entzogen werden soll.
Gabriel und die Opposition stritten darüber, ob durch schnelleres Handeln des Umweltministeriums der Einbau der 40.000 fehlerhaften Filter hätte vermieden werden können. "Nach ersten Prüfungsergebnissen im Jahr 2006 hätte man einschreiten können. Es hätten die Alarmglocken läuten müssen", kritisierte die Grünen-Abgeordnete Bärbel Höhn. Sie forderte Gabriel indirekt auf, den verantwortlichen beamteten Staatssekretär Matthias Machnig zu entlassen.
Gabriel betonte dagegen, Machnig sei in der Ausschussanhörung von allen Vorwürfen entlastet worden. Schuld an dem Einbau der unzulänglichen Filter seien vor allem betrügerische Machenschaften einzelner Hersteller. Die ersten Ergebnisse eines Forschungsprogramms des Umweltbundesamts vom August 2006 hätten wegen methodischer Mängel und des falschen Testverfahrens keine Einschätzung ermöglicht, ob die untersuchten Filter die Anforderungen einer Anlage der Zulassungsverordnung erfüllten. Der Präsident des Kraftfahrtbundesamts, Ekhard Zinke, habe betont, dass die Zwischenergebnisse für das Amt kein Anlass gewesen wären, Betriebserlaubnisse zu widerrufen.
Dieser Widerruf der allgemeinen Betriebserlaubnis ist allerdings bis heute nicht geschehen. Die Halter von Fahrzeugen mit schadhaften Filtern dürfen weiter in Umweltzonen fahren und den Steuervorteil in Anspruch nehmen, obwohl ihre Filter den Ausstoß von Dieselruß nur unzureichend mindern.
Der Schweizer Ingenieur Andreas Mayer, der die Messungen für die deutschen Behörden durchführte, bezeichnete seine ersten Messergebnisse vom Sommer 2006 als Warnzeichen. "Wenn man solche Diskrepanzen hat, dann muss man die Filter noch einmal auf den Prüfstand stellen."
Aus der FTD vom 06.03.2008
© 2008 Financial Times Deutschland, © Illustration: dpa
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