GEMEINSAM FÜR DEN ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNK

DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHE RUNDFUNK WIRD FAST VOLLSTÄNDIG DURCH GEBÜHREN FINANZIERT. DAS SICHERT DIE UNABHÄNGIGKEIT VON STAAT UND WIRTSCHAFT UND SORGT FÜR JEDE MENGE GUTES PROGRAMM.


Stimmungsbild: Gärtnerhand mit Zollstock

PER GESETZ FESTGELEGT

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Hätten Sie's gewusst? Die Grundlagen für den Gebühreneinzug sind gesetzlich festgelegt - und zwar im Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland. Wie Rundfunkgebühren und Rundfunkfinanzierung im Detail geregelt sind, das steht in Artikel 4 und 5.

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Absender: GEZ. Im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, DR) informieren wir Sie über die bestehende Gebührenpflicht. Empfänger: Privatpersonen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbständige und Unternehmen.

STRENG GEHEIM!

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Was passiert eigentlich mit meinen Daten? Eine Frage, die sich jeder einmal stellt. Seien Sie unbesorgt: Ihre Daten unterliegen einem sehr strengen Datenschutz. Und selbstverständlich erheben wir nur Daten, die  für den Gebühreneinzug notwendig sind.

AUF TOUR

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Die Beauftragten der Landesrundfunkanstalten sind bundesweit unterwegs, um über die Gebührenpflicht zu informieren. Sie nehmen aber auch An- und Änderungsmeldungen entgegen.