Durch das Urteil des obersten deutschen Steuergerichts, das am Mittwoch bekannt gegeben wurde, kommen auf viele Erben in Deutschland höhere Steuern zu. Der Bundesfinanzhof kippte er die seit 45 Jahren gültige Praxis der sogenannten "Vererblichkeit des Verlustvortrages".
Bislang konnten beispielsweise Immobilienerben ihre Steuern dadurch verringern, dass sie Verluste ansetzen, die dem Vorbesitzer etwa durch Renovierungskosten entstanden waren. Diese konnten sie von den Mieteinnahmen absetzen und die Einkommensteuer dadurch verringern.
Im konkreten Fall hatte ein Landwirt den Hof seines Vaters geerbt und wollte mit dessen früheren Verlusten seine eigenen, späteren Gewinne reduzieren. Das Finanzamt verweigerte ihm dies - der Fall landete vor dem Bundesfinanzhof. Das Gericht argumentierte in seinem Urteil vom 17. Dezember 2007, die Einkommensteuer sei eine Personensteuer. Ihre Höhe hänge von der Leistungsfähigkeit des Einzelnen ab - deshalb sei es nicht vereinbar, sie durch die Verluste eines Toten zu reduzieren.
Weil die alte Praxis so lange gegolten hatte, entschied der Bundesfinanzhof aber, dass die neue Regelung erst bei Erbfällen angewandt werden soll, die in Zukunft auftreten. Schließlich komme die neue Rechtsprechung beinahe einer Gesetzesänderung gleich. Der Landwirt konnte deswegen die Verluste seines verstorbenen Vaters noch zu seinen Gunsten einsetzen.
Die neue Regelung ist nach Angaben eines Sprechers von diesem Donnerstag an für alle Finanzämter verbindlich.
FTD.de, 12.03.2008
© 2008 Financial Times Deutschland
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