"Ohne dass die durchgesetzt sind, gibt es keine Zustimmung", sagte Glos am Dienstag. Im Wirtschaftsministerium gibt es erhebliche Zweifel, dass der Termin 9. April für die Vorlage im Kabinett gehalten werden kann.
Vor allem das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum Postmindestlohn gibt den Mindestlohnkritikern derzeit Auftrieb. Das Gericht hatte vergangene Woche für rechtswidrig erklärt, dass der zwischen der Deutschen Post und Verdi tariflich vereinbarte Mindestlohn per Rechtsverordnung auch den Konkurrenten aufgezwungen wird, die einen anderen Tarifvertrag haben. Das Arbeitsministerium hat dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Sollte das Berliner Urteil in höherer Instanz bestätigt werden, wäre Scholz zu gravierenden Korrekturen seiner Entwürfe für ein neues Entsendegesetz und ein neues Mindestarbeitsbedingungengesetz gezwungen. Bisher sollen nach seinen Plänen konkurrierende Tarifverträge in einer Branche nach bestimmten Kriterien ausgehebelt werden dürfen. Die Ressortabstimmung zu den Entwürfen ist bereits abgeschlossen. Derzeit werden die Einwände, darunter etliche aus dem Wirtschaftsministerium, ausgewertet.
Die privaten Konkurrenten der Post, der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste, haben Scholz schriftlich mit Schadensersatzklagen in Millionenhöhe gedroht, sollte das Ministerium die "Grundsätzlichkeit des Urteils" weiter ignorieren. Scholz' "starrsinniges Festhalten" an der Rechtsverordnung, die dem Verband den Mindestlohn aufzwingt, führe zu schweren Schäden in der Branche, heißt es in dem Schreiben.
Da die Urteilsbegründung aber noch aussteht und die Berufung läuft, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig - bis dahin müssen die Post-Konkurrenten weiter den Mindestlohn zahlen. Mit einem endgültigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist frühestens in sechs Monaten zu rechnen.
In der Politik führt das Urteil zu neuen und bemerkenswerten Interessenkoalitionen: Im Bundestag findet heute "auf Verlangen FDP und Linke", wie es heißt, eine einstündige Debatte zur Haltung der Bundesregierung zu dem Berliner Urteil statt.
Verdi reichte am Dienstag Strafanzeige gegen die Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) ein. Es gebe den Verdacht, dass die Gewerkschaft "durch Gelder Dritter", und damit aus Kreisen der Arbeitgeber finanziert werden, begründet Verdi die Klage bei der Staatsanwaltschaft in Köln.
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Sicherheitsbranche Nach der Zeitarbeit will nun eine weitere Branche bald bei Arbeitsminister Scholz einen Antrag auf einen Mindestlohn stellen. Das Wach- und Sicherheitsgewerbe verkündete am Dienstag, dass man mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund über die Höhe eines solchen Lohns verhandele. Bei Erfolg will die Branche mit dem Mindestlohn in das Entsendegesetz aufgenommen werden. Die Frist läuft dafür bei Scholz bis 31. März. Gespräche mit Verdi waren gescheitert. Die Branche bietet bis 8 Euro Stundenlohn im Westen und 5,75 Euro im Osten. |
Aus der FTD vom 13.03.2008
© 2008 Financial Times Deutschland
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