Allianz verliert Prozess gegen Vertreter

von Herbert Fromme

Die Allianz hat vor Gericht erneut eine Niederlage gegen Versicherungsvertreter wegen Provisionskürzungen hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung des Konzerns gegen ein früheres Urteil des Landgerichts München als unbegründet zurück.

Zwei Vertreter hatten gegen die niedrigere Provision von sechs Prozent der Jahresprämie für einen Zweittarif in der Autoversicherung geklagt und auf dem für diese Sparte vertraglich vereinbarten Satz von zehn Prozent bestanden.

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Nach dieser Musterklage muss der Versicherer mit Ansprüchen zahlreicher weiterer Vermittler rechnen. Dabei geht es nicht nur um Abschlussprovisionen, sondern auch um laufende Bestandsvergütungen und die Altersversorgung. Das Landgericht ließ eine Revision gegen diese Entscheidung nicht zu.

"Jetzt kann die Allianz noch eine Nichtzulassungsbeschwerde erheben, ansonsten ist der Fall durch", sagte Klägeranwalt Gerold Stoll von der Kanzlei Pflanzl und Köllner. "Wir prüfen, ob wir eine solche Beschwerde erheben", sagte ein Allianz-Sprecher. Die möglichen Nachzahlungen an Vertreter beliefen sich zwar nur auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag. "Aber es geht hier um grundsätzliche Fragen der Produktflexibilität", begründete er die mögliche Anrufung des Bundesgerichtshofs. Anwalt Stoll schätzt die Kosten für die Allianz auf 30 Mio. Euro. Das sei aus den Äußerungen der Allianz-Anwälte zu entnehmen.

Wird das Münchener Urteil rechtskräftig, können alle Versicherer künftig sehr viel schwerer Provisionsabsenkungen gegenüber ihren Vertretern durchsetzen. Gleichzeitig dürften die Gesellschaften noch mehr in alternative Absatzmöglichkeiten von Internet bis Annexvertrieb investieren. Die Allianz hatte im August 2005 ihre Autoversicherungstarife verändert und damit auf die verschärfte Konkurrenz in der Sparte reagiert. Der bestehende Tarif wurde mit bestimmten Zusatzleistungen weiter als "Optimal-Tarif" angeboten, eine abgespeckte Version "für preissensible Kunden" mit dem Namen "Kompakt-Tarif".

Für das neue Angebot reduzierte der Konzern einseitig die Provisionssätze von zehn Prozent auf nur noch sechs Prozent - auf die ohnehin niedrigere Prämie. Inzwischen bietet der Versicherer auch Internetverträge über Vertreter an, für die er zwischen 3 und 3,8 Prozent Provision zahlt.

Die Allianz argumentiert, der "Kompakt-Tarif" sei ein völlig neues Versicherungsprodukt, für den die bestehenden Provisionsvereinbarungen nicht gelten. Das wiesen Landgericht und OLG zurück.

Die Allianz ist Deutschlands führender Autoversicherer mit 8,9 Millionen Fahrzeugen. Allerdings wächst das Unternehmen kaum in diesem Feld, während Verfolger HUK-Coburg kräftig zulegt und jetzt auf 7,85 Millionen Fahrzeuge kommt. Mit ihrem Billigangebot wollte die Allianz die Konkurrenzfähigkeit gegenüber der HUK-Coburg und anderen Angreifern stärken.

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FTD.de, 06.02.2008
© 2008 Financial Times Deutschland

 

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